Lithium-Ionen-Akkus im Betrieb: Kleine Energiespeicher mit großem Gefahrenpotenzial

Lithium-Ionen-Akkus sind heute aus dem betrieblichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie werden unter anderem in Elektrowerkzeugen, Reinigungsmaschinen, Flurförderzeugen, Laptops, Mobiltelefonen, E-Bikes und zahlreichen weiteren Arbeitsmitteln eingesetzt.

Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind moderne Akkus grundsätzlich sicher. Durch Beschädigungen, falsche Ladegeräte, technische Defekte, Tiefentladung, Überhitzung oder unsachgemäße Lagerung können jedoch erhebliche Brand- und Gesundheitsgefahren entstehen.

Unternehmen sollten deshalb klare Regeln für die Verwendung, das Laden, die Lagerung und die Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus festlegen.

Warum können Lithium-Ionen-Akkus gefährlich werden?

Im Inneren eines Lithium-Ionen-Akkus ist auf kleinem Raum eine hohe Energiemenge gespeichert. Wird eine Zelle beschädigt oder thermisch überlastet, kann es zu einer unkontrollierten Wärmeentwicklung kommen.

Eine solche Reaktion kann sich selbst verstärken und auf weitere Zellen übertragen. Dieser Vorgang wird als „thermisches Durchgehen“ oder „Thermal Runaway“ bezeichnet.

Mögliche Folgen sind:

  • starke Rauch- und Gasentwicklung,
  • Austritt gesundheitsgefährdender Stoffe,
  • sehr hohe Temperaturen,
  • explosionsartige Reaktionen,
  • Brandausbreitung auf benachbarte Akkus oder Materialien und
  • Wiederentzündung bereits abgelöschter Akkus.

Besondere Vorsicht ist bei Akkus geboten, deren Herkunft oder Zustand nicht sicher beurteilt werden kann. Das betrifft beispielsweise Kundenrückläufer, gebrauchte Geräte, Akkus nach einem Sturz oder Maschinen, die von Baustellen, Ausstellungen oder Veranstaltungen zurückkommen.

Warnzeichen ernst nehmen

Beschäftigte müssen erkennen können, wann ein Akku nicht mehr verwendet oder geladen werden darf. Kritische Anzeichen können beispielsweise sein:

  • sichtbare Beschädigungen oder Verformungen,
  • aufgeblähte Gehäuse,
  • Risse oder Druckstellen,
  • ungewöhnliche Erwärmung,
  • auffälliger Geruch,
  • Verfärbungen oder Sengspuren,
  • austretende Flüssigkeit,
  • Rauch-, Zisch- oder Knistergeräusche,
  • beschädigte Kontakte oder
  • ein vorausgegangener Sturz beziehungsweise mechanischer Stoß.

Auffällige oder beschädigte Akkus dürfen nicht weiterverwendet, geladen oder gemeinsam mit unbeschädigten Akkus gelagert werden.

Gefährdungen müssen evaluiert werden

Für die Lagerung von Lithium-Batterien bestehen in Österreich derzeit keine vollständig eigenständigen gesetzlichen Detailvorschriften, die jede betriebliche Situation abschließend regeln. Dennoch müssen Unternehmen die bestehenden Gefährdungen im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen.

Dabei sind insbesondere die Anzahl und Leistung der Akkus, die baulichen Gegebenheiten, mögliche Brandlasten, Fluchtwege, Ladebereiche und das Vorgehen bei beschädigten Akkus zu berücksichtigen. Auch Vorgaben des Herstellers, einschlägige technische Empfehlungen, Brandschutzanforderungen sowie Bedingungen des Sachversicherers können relevant sein.

Sicheres Laden und Lagern

Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von der Art, Anzahl, Kapazität und Nutzung der Akkus ab. Zu den grundlegenden Schutzmaßnahmen können gehören:

  • nur freigegebene und geeignete Ladegeräte verwenden,
  • Herstellerangaben beachten,
  • Akkus vor dem Laden auf Beschädigungen kontrollieren,
  • Ladebereiche von brennbaren Materialien freihalten,
  • Akkus nicht in Fluchtwegen oder unmittelbar bei Notausgängen laden,
  • ausreichende Abstände und geeignete Unterlagen vorsehen,
  • Lade- und Lagerbereiche kennzeichnen,
  • Wärmestau und direkte Sonneneinstrahlung vermeiden,
  • Akkus vor mechanischer Beschädigung schützen,
  • größere Akkumengen getrennt und brandschutztechnisch beurteilt lagern,
  • geeignete Sicherheitsschränke oder räumlich getrennte Bereiche prüfen,
  • den unbeaufsichtigten Ladevorgang nach Möglichkeit vermeiden und
  • das Verhalten bei Rauchentwicklung oder Brand klar festlegen.

Ein Sicherheitsschrank kann je nach Gefährdung eine sinnvolle Maßnahme darstellen. Er ersetzt jedoch nicht automatisch die Evaluierung. Entscheidend ist, ob das Gesamtkonzept aus Lagerort, Schrankausführung, Brandfrüherkennung, Lüftung, organisatorischen Maßnahmen und Notfallplanung für die konkrete Nutzung geeignet ist.

Beschädigte Akkus getrennt behandeln

Beschädigte oder auffällige Akkus müssen unverzüglich ausgesondert und gegen weitere Verwendung gesichert werden. Sie sollten in einem festgelegten Quarantänebereich beziehungsweise in einem dafür geeigneten Behältnis aufbewahrt werden.

Dabei ist unter anderem zu beachten:

  • deutliche Kennzeichnung,
  • Schutz gegen Kurzschluss,
  • Abstand zu brennbaren Materialien,
  • Schutz vor Witterung und mechanischer Einwirkung,
  • keine gemeinsame Lagerung mit intakten Akkus,
  • beschränkter Zugang und
  • rasche Abstimmung mit einem befugten Entsorgungsunternehmen.

Die konkrete Ausführung muss mit dem Entsorgungsunternehmen, dem Brandschutzbeauftragten und erforderlichenfalls dem Sachversicherer abgestimmt werden.

Beschäftigte richtig unterweisen

Alle Personen, die Akkus verwenden, laden, prüfen, transportieren oder lagern, müssen über die bestehenden Gefahren und Schutzmaßnahmen informiert und unterwiesen werden.

Die Unterweisung sollte insbesondere behandeln:

  • Sichtkontrolle vor der Verwendung,
  • zulässige Ladegeräte und Ladebereiche,
  • Warnzeichen beschädigter Akkus,
  • Vorgehen beim Aussortieren,
  • Verhalten bei Rauch, ungewöhnlicher Erwärmung oder Brand,
  • betriebliche Meldewege,
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen und
  • sichere Zwischenlagerung bis zur Entsorgung.

Betriebliche Lösungen aus einer Hand

STB-Austria unterstützt Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung von Lithium-Ionen-Akkus sowie bei der Entwicklung praktikabler Lager-, Lade- und Sicherheitskonzepte.

Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:

  • Erhebung der vorhandenen Akkuarten und -mengen,
  • Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation,
  • Überprüfung von Lade- und Lagerbereichen,
  • Beratung zu Sicherheitsschränken und Quarantänebereichen,
  • Erstellung von Betriebs- und Arbeitsanweisungen,
  • Kontrollblätter für beschädigte Akkus,
  • Notfall- und Brandschutzmaßnahmen sowie
  • Unterweisungen für Beschäftigte und Führungskräfte.






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